Haus- und Badeordnung für das Waldbad Seehausen/Altmark

§ 1 Allgemeines

 

1.  Die Haus -und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades, einschließlich des Reinganges und der Außenanlagen.

 

2.  Die Haus-und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.

Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

 

3.  Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Im Bereich des Planschbeckens ist das Rauchen nicht erwünscht.

Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen.

Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

 

4.  Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.

Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden.

 

5.  Der Missbrauch der Rettungsgeräte ist verboten.

 

6.  Schulklassen und Gruppen haben sich an der Kasse anzumelden. Die Betreuer sind für die Aufsicht ihrer Gruppe verantwortlich.

 

 

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

 

1.  Das Schwimmbad ist täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.

 

2.  Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.

 

3.  Der Zutritt ist nicht gestattet:

 a)  Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

 b)  Personen, die Tiere mit sich führen,

 c)  Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offene Wunden leiden.

 

4.  Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.

 

§ 3 Haftung

 

1.  Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nicht.